
„Hier möchte ich wohnen – oder doch wenigstens ein paar Urlaubstage verbringen!“ Das wird sich so mancher heimlich wünschen, der auf dem Plateau des Himmerich steht und weit übers Rheintal bis in die Eifel schaut. Leider geht das nicht; der Naturschutz steht dem entgegen. Aber wenn die ab 1933 herrschende Verbrecherbande das dort stehende Ferienheim der Kölner NaturFreunde nicht zerstört hätte – vielleicht könnten wir heute noch Urlaubstage auf dem Himmerich verbringen.
Die 1911 gegründete Kölner Gruppe suchte nach Ende des Ersten Weltkrieges eine Unterkunft im Siebengebirge und wurde fündig mit der Werkhütte des Steinbruches auf dem Himmerich. Man pachtete Hütte und Plateau 1920 und baute das Haus in ein Ferienheim um – in Eigenleistung und unter nicht vorstellbaren Mühen; Baumaterial wurde im Rucksack auf den Berg getragen, wenn man am Wochenende nach der Arbeit von Köln her angereist war. Im März 1921 war das Werk vollendet. Bis zu 1.500 Personen waren zur Einweihung gekommen. Im Haus gab es 20 Betten.
Schnell wurde das Haus im Rheinland und weit darüber hinaus bekannt. Es musste vergrößert werden. 1924 wurde eine große Baracke in Köln abgebaut und zum Himmerich transportiert. Ein Orkan zerstörte am 10. Februar 1925 große Teile des wiederum in Eigenleistung Aufgebauten. So konnte das zweite Haus erst am 14. März 1926 eröffnet werden. Nun hatte man Platz für 115 Gäste. Die Ziele des Vereins, darunter die Schaffung von Erholungsmöglichkeiten für die weniger begüterten Menschen in freier Natur, konnten hier in idealer Weise verwirklicht werden.
Dann kam es zum 30. Januar 1933. Hitler und seinen Schlägerbanden waren Vereine wie die NaturFreunde nicht genehm. Am 13. März 1933 besetzte eine SS-Rotte aus Honnef das Haus; das Verbot des Vereins erfolgte allerdings erst am 17. September. Das alte Haus wurde abgerissen; dort war der Bau eines Denkmals für die Gefallenen der Separatisten-Kämpfe 1923 geplant. Das neue Haus ersteigerte ein Bauer; es Stand bis in unsere Zeit als Scheune in Grevenhohn. Zur Grundsteinlegung des Denkmales war Propagandaminister Göbbels erschienen.
Die Faschisten waren im Einreißen emsiger als im Aufbauen; so blieb uns ein monströses Denkmal erspart. Nach dem das „Dritte Reich“ in Blut, Trümmer und Tränen zerfallen war, verlangten die wieder entstandenen NaturFreunde ihr Eigentum zurück. Ein erstes Schreiben existiert vom 15. November 1945. Die Britische Militärregierung erließ am 12. Mai 1949 das „Rückerstattungsgesetz“, welches die von den Nationalsozialisten verursachten Schäden ausgleichen sollte. Nun mussten die NaturFreunde und viele andere gedemütigte und beraubte Organisationen um ihr Recht vor gerichtsähnlichen Institutionen kämpfen, den „Wiedergutmachungsämtern“ und „Wiedergutmachungskammern“. Verhandlungsgegner waren die Oberfinanzbehörden.
Dort zeigte sich, dass zwar das Behördenpersonal seit 1933 ausgewechselt war (das hoffte man jedenfalls!), ein Teil des herrschenden Geistes aber Bestand hatte. So wurde in mehreren Schreiben der Oberfinanzdirektion Köln bezweifelt, dass die NaturFreunde als ein Verein armer Leute („Arbeiter“) solches Eigentum gehabt haben könnten. Dem Antragssteller sei „zu keinem Zeitpunkt durch das Deutsche Reich, das Land Preußen oder die NSDAP irgendetwas entzogen“ worden. Der Antrag müsse für den Antragsteller kostenpflichtig abgelehnt werden.
Das Verfahren ging an die übergeordnete Behörde „Kammer“, dann an das Oberlandesgericht und wieder zurück zur Kammer. Von dort erging 12 Jahre nach dem Kriegsende ein Bescheid. Wieder ein Jahr später wurden Höhe und Modalität der Auszahlung mitgeteilt. Von den einst geforderten 64.000 DM wurden rund 32.000 DM zugebilligt. Zusammen mit schon früher anerkannten Beträgen für andere Objekte der Kölner NaturFreunde ergab sich eine Summe von 58.880 DM. Der Staat zahlte seine Schuld in zwei Raten; die zweite wurde nochmals um 25% gekürzt. So erhielten die NaturFreunde letztlich 54.160 DM. Das letzte Geld ging am 29. Juni 1965 ein – mehr als 20 Jahre nach Ende des faschistischen Unrechtsstaates. Die im Verfahren angefallenen Rechtshilfekosten waren zu Lasten der Geschädigten gegangen.
Kann man angesichts des für einen demokratischen Rechtsstaat beschämenden Verfahrens und seines Ausganges noch von „Wiedergutmachung“ sprechen?
Eine Rückkehr auf den Himmerich war wegen der verstärkten Naturschutzbestimmungen nicht möglich. Den NaturFreunden wurde ein zweckentsprechendes Grundstück im nahen Kölner Umland nahe Bensberg auf dem Gelände der ehemaligen Erzgrube Blücher angeboten. Das alte Steigerhaus wurde 1960 nach Umbau als „Naturfreunde Ferien- und Jugendheim Haus Hardt“ in Betrieb genommen (HVZ F 20). Das Haus, inzwischen mehrfach erweitert, besteht noch heute.
(Quelle: Hans Peter Schmitz: Unser Himmerich, Eigenverlag NF Köln 2013, 116 Seiten)