In einem Brief an die Bezirksregierung Arnsberg haben die NaturFreunde NRW diese aufgefordert, die von der Firma Wintershall beantragte Erlaubnis für Probebohrungen nach Erdgasvorkommen im Kreis Mettmann nicht zu erteilen. Diese Probebohrungen sind letztlich nichts anderes als eine Vorstufe zur kommerziellen Ausbeutung dieser Vorkommen mittels Fracking.
In einem dicht bewohnten Gebiet wie dem Kreis Mettmann stellt Fracking eine unverantwortbare Gefährdung der Menschen und des Trinkwassers dar, für die jetzige und auch für kommende Generationen.
Nach dem Bundesberggesetz ist eine Erlaubnis zu versagen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dem entgegen stehen. Die gesicherte Trinkwasserversorgung einer halben Million Menschen stellt zweifellos ein solches öffentliches Interesse dar, argumentiert der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde NRW, Matthias Möller. Auch die seit der Ersterteilung der Erlaubnis verschärfte Gesetzeslage zum Thema Fracking lässt nur eine Schlussfolgerung zu: die beantragte Erlaubnis zu Probebohrungen darf nicht erteilt werden.